Regelmäßige Prüfungen kraftbetriebener Toranlagen schreibt der Gesetzgeber in den Unfallverhütungsvorschriften vor. Als Firma Weidling & Partner Stapler GmbH, bieten wir Ihnen diese Prüfungen kostengünstig an. Die Vorschriften zur UVV Prüfung Tore, sind derzeit in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 festgelegt. Als kraftbetätigt gelten alle Türen und Tore, deren Öffnungs- und Schließvorgänge vollständig oder teilweise durch Kraftanlagen betrieben werden. Die ASR A1.7 schreibt mindestens einmal jährlich eine Sicherheitstechnische Prüfung durch sachkundige Personen vor, die über eine geeignete Messtechnik verfügen. Diese Voraussetzungen bringen wir als Firma Weidling & Partner Stapler GmbH mit. Unser Service-Mitarbeiter ist außerdem mit allem notwendigen Material und Know-How ausgestattet.
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